Gefahrensymbole
Beachten Sie folgenden Punkt: Gefahrstoffe können ein oder mehrere
nachfolgenden Gefahrenmerkmale aufweisen. Für einen Teil davon schreibt
das Chemikaliengesetz und darauf beruhende Gefahrstoffverordnung eine
Kennzeichnung der Verpackung mit den aufgeführten Symbolen,
Gefahrhinweisen und Sicherheitsratschlägen vor. Beachten Sie jedoch:
auch nicht gekennzeichnete Substanzen können gefährlich wirken! Liste zum
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Gefahrensymbole |
Gefahrenkennzeichen (alt und neu) | Gefahrenmerkmale |
E |
Explosionsgefährliche Gefahrstoffe (können aus festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinem Zustand bestehen) reagieren bei nicht außergewöhnlicher Beanspruchung durch Schlag oder Reibung, Erwärmung oder andere Zündquellen mit äußerst raschen Zerfall unter Bildung großer Gasmengen. Die Folge: Explosion. |
O |
Brandfördernde Gefahrstoffe sind selbst nicht brennbar, reagieren aber, meist unter Abgabe von Sauerstoff, so heftig mit brennbaren Stoffen, dass sie ohne weitere Zündquelle entzünden und einen bestehenden Brand erheblich fördern können. |
F+ |
Hochentzündliche Gefahrstoffe sind entweder Flüssigkeiten , deren Siedepunkt unter 35° C und deren Flammpunkte unter 0° C liegen oder Gase, die bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Zündbereich haben. |
F |
Leichtentzündliche
Gefahrstoffe sind es, wenn sie
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kein Symbol |
Entzündliche Gefahrstoffe haben kein Kennbuchstabe und kein Symbol, nur Gefahrenhinweis: "Entzündlich" - wenn sie in flüssigem Zustand einen Flammpunkt zwischen 21° C und 55° C haben. |
T |
Unter einem giftigen Stoff versteht man einen Stoff, von dem aus Erfahrungen oder aus tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass er auch bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme in den menschlichen Körper zu Gesundheitsschäden oder im schlimmsten Fall zu Tode führt. |
T+ |
Sehr giftige Gefahrstoffe können, wenn sie schon in sehr geringer Menge in den menschlichen Körper aufgenommen werden z.B. beim Einatmen, Verschlucken oder die Aufnahme über die Haut, zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen. |
Xn (alt) / kein Kennbuchstabe (neu) |
Gesundheitsschädliche
Stoffe, können nach Aufnahme in den menschlichen Körper, wenn nicht
eine sofortige ärztliche Behandlung erfolgt, dauerhafte
Gesundheitsschäden verursachen oder im schlimmsten Fall zum Tode
führen. Das neue Symbol steht für alle Gefahren für die Gesundheit, außer Toxizität (giftig) und Augen- und Hautreizung (Ätzwirkung). Das „Andreaskreuz“ (Symbol mit dem Kennbuchstaben Xn oder Xi) wird zukünftig nicht mehr verwendet und durch die Gefahrenpiktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „dickes Ausrufezeichensymbol“ ersetzt. |
Xi (alt) / kein Kenbuchstabe (neu) |
Reizend
wirkende Gefahrstoffe rufen bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder
wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervor. Das „dicke Ausrufezeichensymbol“ dient der alleinigen oder zusätzlichen Kennzeichnung diverser Kategorien, entfällt auch unter Umständen. |
C |
Ätzende Gefahrstoffe wirken je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit zerstörend bei Berührung auf lebendes Gewebe (Haut, Augen und Schleimhäute). |
N |
Umweltgefährliche Gefahrstoffe können, wenn sie im Falle des Eintritts in die Umwelt eine sofortige oder spätere Gefahr für eine oder mehrere Umweltkomponenten zur Folge haben. |
kein Kennbuchstabe |
Der „Gaszylinder“ bzw. "Gasflasche" steht für komprimierte Substanzen (z.B. Gase unter Druck oder verdichtete-, verflüssigte-, tiefgekühlt verflüssigte-, gelöste-, Gase) |